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AGB

1. Kursanmeldungen
Die Anmeldungen zu den verschiedenen Kursen werden schriftlich oder per Internet entgegengenommen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Bei den Sprachkursen erfolgt eine schriftliche Teilnahmebestätigung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn. Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen.

Wir bieten gratis Einstufungstests an. Bei Anmeldungen ohne Einstufungstest übernimmt der ald keine Haftung für die gewählte Niveaustufe.

2. Aufträge Dolmetsch- und Übersetzungsdienst
Der Ausländerdienst Baselland führt während den offiziellen Geschäftszeiten einen Telefondienst und vermittelt Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Ebenso können Dolmetsch- und Übersetzungsaufträge über unsere Homepage, per Fax oder Telefonbeantworter erteilt werden.

Der Ausländerdienst Baselland vermittelt die Dolmetscherin oder den Dolmetscher so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen. Jeder Auftrag wird vom Ausländerdienst bestätigt.

Am Ende des Dolmetscheinsatzes tragen die Kundin oder der Kunde sowie die Dolmetscherin oder der Dolmetscher auf der Auftragsbestätigung die Gesprächs- und Anreisedauer ein und unterzeichnen sie.

3. Tarife
Die Tarife werden für die einzelnen Kurse festgelegt und sind dem aktuellen Angebot zu entnehmen. Die Tarife für die Dolmetsch- und Übersetzungsaufträge sind unter den entsprechenden Rubriken auf unserer Homepage veröffentlicht.

4. Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu bezahlen. Eine Anmeldung kann bis 3 Wochen vor Anmeldeschluss kostenlos rückgängig gemacht werden. Bei schriftlicher Abmeldung nach dieser Zeit werden die Kurskosten unter Abzug von Fr. 100.– Umtriebsentschädigung rückerstattet. Nach Kursbeginn ist keine Rückerstattung mehr möglich.

Für die Auszahlung von Honoraren und Spesen an die Dolmetscherinnen und Dolmetscher ist allein der Ausländerdienst Baselland verantwortlich. Die Kundinnen und Kunden entrichten die geschuldeten Beträge ausschliesslich an den Ausländerdienst Baselland.

Wird ein Dolmetschauftrag von den Kundinnen und Kunden weniger als 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung annulliert, wird eine Dolmetschstunde in Rechnung gestellt.

5. Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, bei ungenügender Anzahl Teilnehmenden zu annullieren oder den Durchführungsort zu ändern.

6. Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Diebstahl und Verlust kann der Ausländerdienst Baselland nicht haftbar gemacht werden.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das schweizerische Recht, insbesondere die Bestimmungen zum einfachen Auftrag nach Art. 394ff. OR. Gerichtsstand ist Liestal.